Aktuell
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17.10.2024 - 37/2024
Sammelrückführungsmaßnahme nach Georgien
Heute startete unter der Federführung des Freistaats Bayern ein Sammelcharter vom Flughafen München nach Tiflis/Georgien, mit dem insgesamt 39 vollziehbar ausreisepflichtige georgische Staatsangehörige erfolgreich rückgeführt werden konnten.
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15.10.2024 - 36/2024
Erfolgreiche bayerische Sammelchartermaßnahme
Am 15. Oktober 2024 startete vom Flughafen München aus ein Sammelcharter unter der Federführung Bayerns nach Lagos/Nigeria und Accra/Ghana. Im Rahmen der Maßnahme konnten insgesamt 38 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in ihr jeweiliges Herkunftsland rückgeführt werden.
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11.10.2024 - 35/2024
Weitere erfolgreiche Rückführungsmaßnahme nach Albanien und Moldau
Mit heutigem Gabelflug nach Tirana/Albanien und Chisinau/Moldau konnten neun vollziehbar ausreisepflichtige albanische Staatsangehörige und 14 vollziehbar ausreisepflichtige moldauische Staatsangehörige rückgeführt werden.
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Im Fokus
Das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) bündelt die organisatorischen Aufgaben zur Abwicklung von freiwilligen Ausreisen. Dazu gehören insbesondere die Erarbeitung, Abstimmung und Umsetzung von Rückkehr- und Reintegrationsprogrammen sowie die Förderung von Rückkehrberatungs-, Rückkehrförder- und Reintegrationsprojekten.
Die verschiedenen Programme fördern die freiwillige Ausreise und helfen, die beste Option für die ausreisepflichtge Person zu ermöglichen. Außerdem unterstützen sie bei der Beschaffung von Wohnraum im Heimatland, der Vermittlung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen und weiteren Schritten der Reintegration.
mehrMit einem hochmotivierten und vielfältigen Team unterstützt das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) die Ausländerbehörden des Freistaats Bayern bei der Identitätsklärung und der Beschaffung von Passersatzpapieren. Dazu werden moderne Technik, innovative Methoden sowie ein gut entwickeltes Partnernetzwerk genutzt, um schnell und erfolgreich die Voraussetzungen für die Rückführung einer Person in ihr Herkunftsland zu schaffen.
Häufig steht der Rückkehr zunächst eine ungeklärte Identitätsfrage entgegen. Hier greifen die Maßnahmen des LfAR und führen im Erfolgsfall zur Bestätigung einer Staatsangehörigkeit – und damit der Ausgabe eines Passdokuments – woraufhin konkrete Schritte zur Ausreise eingeleitet werden können.
Die Zentrale Passersatzbeschaffung engagiert sich stark in der behördenübergreifenden Zusammenarbeit, beispielsweise mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Bereich der Auswertung mobiler Datenträger sowie der Weiterentwicklung einer gemeinsamen IT-Lösung zur Fallbearbeitung, der Bayerischen Asylsoftware (BayAS).
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