Aktuell
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15.04.2025 - 12/2025
Bayerische Sammelrückführungsmaßnahme in die Elfenbeinküste und den Senegal
Im Zuge der heutigen von Bayern organisierten Chartermaßnahme konnten insgesamt 14 vollziehbar ausreisepflichtige Personen über den Flughafen München nach Abidjan/Elfenbeinküste sowie Dakar/Senegal rückgeführt werden. An Bord der Maschine befanden sich elf senegalesische und drei ivorische Staatsangehörige.
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10.04.2025 - 11/2025
Voll ausgelastete Chartermaßnahme nach Spanien
Am 10. April 2025 wurde durch das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) eine Chartermaßnahme nach Spanien organisiert. Im Rahmen der Sammelrückführungsmaßnahme vom Flughafen Stuttgart nach Madrid konnten insgesamt 10 vollziehbar ausreisepflichtige Personen aus bayerischer Zuständigkeit rückgeführt werden.
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26.03.2025 - 10/2025
14 Personen im Rahmen einer Kleinchartermaßnahme nach Bulgarien abgeschoben
Am 26. März 2025 startete vom Flughafen München aus ein Kleincharter unter der Federführung von Bayern nach Sofia in Bulgarien. Im Rahmen dieser Maßnahme konnten insgesamt 14 vollziehbar ausreisepflichtige Personen rückgeführt werden. Hierunter befanden sich sieben Personen aus bayerischer Zuständigkeit.
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Im Fokus

Das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) bündelt die organisatorischen Aufgaben zur Abwicklung von freiwilligen Ausreisen. Dazu gehören insbesondere die Erarbeitung, Abstimmung und Umsetzung von Rückkehr- und Reintegrationsprogrammen sowie die Förderung von Rückkehrberatungs-, Rückkehrförder- und Reintegrationsprojekten.
Die verschiedenen Programme fördern die freiwillige Ausreise und helfen, die beste Option für die ausreisepflichtge Person zu ermöglichen. Außerdem unterstützen sie bei der Beschaffung von Wohnraum im Heimatland, der Vermittlung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen und weiteren Schritten der Reintegration.
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Mit einem hochmotivierten und vielfältigen Team unterstützt das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) die Ausländerbehörden des Freistaats Bayern bei der Identitätsklärung und der Beschaffung von Passersatzpapieren. Dazu werden moderne Technik, innovative Methoden sowie ein gut entwickeltes Partnernetzwerk genutzt, um schnell und erfolgreich die Voraussetzungen für die Rückführung einer Person in ihr Herkunftsland zu schaffen.
Häufig steht der Rückkehr zunächst eine ungeklärte Identitätsfrage entgegen. Hier greifen die Maßnahmen des LfAR und führen im Erfolgsfall zur Bestätigung einer Staatsangehörigkeit – und damit der Ausgabe eines Passdokuments – woraufhin konkrete Schritte zur Ausreise eingeleitet werden können.
Die Zentrale Passersatzbeschaffung engagiert sich stark in der behördenübergreifenden Zusammenarbeit, beispielsweise mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Bereich der Auswertung mobiler Datenträger sowie der Weiterentwicklung einer gemeinsamen IT-Lösung zur Fallbearbeitung, der Bayerischen Asylsoftware (BayAS).
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